Au-Pair in Belgien

Belgien auf einen Blick

Offizielles Au-pair-Programm

Für Au-pairs

Alter
18–25 Jahre
Taschengeld
450 € pro Monat
Mindestbetrag · gesetzlich
Arbeitszeit
max. 20 Std./Woche · max. 4 Std./Tag
1 freie Tage/Woche
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Pflicht
Versicherung
Gastfamilie zahlt
Vertrag
Amtlicher Mustervertrag, Pflicht
Visum
EU/EWR: nichts nötig
Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: SPF Emploi, Au pair work in Belgium · Vlaanderen, Au pair · Wallonie, Jeune au pair (750 EUR) · Région de Bruxelles-Capitale, AGRBC du 16 mai 2024, art. 32 · geprüft am 2026-09-18

Belgien regelt Au-Pair seit 2015 regional — und die Unterschiede sind erheblich. In Flandern und Brüssel sind es mindestens 450 € im Monat und ein Alter von 18 bis unter 26; in Wallonien mindestens 750 € für Nicht-EWR-Bürger und ein Alter von 18 bis 30.

Was überall gilt

Höchstens vier Stunden am Tag und 20 Stunden pro Woche, Babysitting eingerechnet — das ist die niedrigste Wochenzeit in Westeuropa. Mindestens ein ganzer freier Tag pro Woche. Das Taschengeld wird per Banküberweisung gezahlt, auch in Zeiten ohne Beschäftigung.

Der Sprachkurs ist Bedingung für die Erlaubnis: Einschreibung an einer anerkannten Schule in einer Regionalsprache — Niederländisch in Flandern, Französisch oder Niederländisch in Brüssel, Französisch oder Deutsch in Wallonien — mit Anwesenheitsbescheinigungen jedes Quartal.

Was die Gastfamilie mitbringen muss

Mindestens ein Kind unter 13 Jahren zu Beginn, ein Nachweis über Kinderbetreuung für jüngere Kinder (unter sechs in Flandern, unter fünf in Brüssel und Wallonien), ein eigenes Zimmer und freier Zugang zur Wohnung. Brüssel und Wallonien verlangen Führungszeugnisse aller Haushaltsmitglieder über 18.

Die Versicherungspflicht ist umfangreich: Krankenversicherung für belgische Risiken, eine Zusatzversicherung für medizinische, Apotheken- und Krankenhauskosten sowie eine Rückführungsversicherung bei Krankheit oder Unfall — alles auf Kosten der Familie.

Einreise

EWR- und Schweizer Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis. Für alle anderen beantragt die Gastfamilie bei der regionalen Behörde eine Arbeitserlaubnis, gültig für höchstens ein Jahr mit genau einer Verlängerung innerhalb dieses Jahres; ein Wechsel der Gastfamilie ist einmal möglich. Danach folgt das Visum D über das föderale Ausländeramt.

Nichts Passendes gefunden?

Zum Kontaktformular