Au-Pair in Dänemark
Dänemark auf einen Blick
Offizielles Au-pair-ProgrammFür Au-pairs
Für Gastfamilien
Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.
Quellen: SIRI / nyidanmark.dk, Au pair · nyidanmark.dk, Satser 2026 · geprüft am 2026-09-22
Dänemark hat ein klar geregeltes Au-Pair-Programm mit jährlich angepassten Sätzen. Seit Januar 2026 gilt: mindestens 5.250 DKK im Monat auf ein dänisches Bankkonto, und die Gastfamilie zahlt einmalig 20.900 DKK an den Staat für Dänischkurse.
Die Bedingungen für Au-Pairs
Mindestens 18 und noch nicht 30 zum Zeitpunkt der Antragstellung — wer den 30. Geburtstag schon hatte, kann nicht mehr beantragen. Außerdem: nicht verheiratet, nicht in oder nach einer festen Partnerschaft, ohne eigene Kinder und ohne erwartete Kinder. Keine Verwandtschaft mit der Gastfamilie und nicht dieselbe Staatsangehörigkeit. Frühere Au-Pair-Aufenthalte in anderen westlichen Ländern fließen in die Beurteilung ein.
Arbeitszeit: drei bis fünf Stunden am Tag, höchstens sechs Tage pro Woche — also 18 bis 30 Stunden. Die 18 sind dabei auch eine Untergrenze. Mindestens anderthalb freie Tage pro Woche und die dänischen Feiertage. Der Urlaub wächst mit 2,5 Tagen pro Monat bei Sechstagewoche.
Die Gastfamilie
Mindestens ein Erwachsener und ein Kind unter 18; die Erlaubnis endet nie später als am 18. Geburtstag des jüngsten Kindes. Mindestens ein Elternteil muss dänischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Daueraufenthaltsberechtigter sein.
Drei Versicherungen sind Pflicht und von der Familie zu tragen: Arbeitsunfall, Freizeitunfall und eine Versicherung für die Heimreise.
Einreise
EU-, EWR- und Schweizer Bürger brauchen keine Au-Pair-Erlaubnis, sondern ein EU-Aufenthaltsdokument; für nordische Staatsangehörige gilt Freizügigkeit. Alle anderen beantragen bei SIRI eine Au-Pair-Aufenthaltserlaubnis (Formular AU1), Gebühr 4.305 DKK, insgesamt höchstens zwei Jahre einschließlich Familienwechsel.
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