Au-Pair in den Niederlanden
Niederlande auf einen Blick
Offizielles Au-pair-ProgrammFür Au-pairs
Für Gastfamilien
Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.
Quellen: IND, Residence permit au pair · Regeling inhouding loonheffing au-pairs (340 EUR) · Rijksoverheid, Wanneer mag een au pair in Nederland werken? · Belastingdienst, Handboek Loonheffingen 2026, § 18.5 · geprüft am 2026-09-18
Die Niederlande haben ein streng geregeltes Au-Pair-Programm — und eine Besonderheit, die oft falsch verstanden wird: Die 340 € sind ein Höchstbetrag, kein Mindestbetrag. Wer mehr zahlt, macht daraus steuerpflichtigen Lohn.
Nicht-EU: nur über eine anerkannte Agentur
Das ist die Regel, die die Niederlande von allen Nachbarländern unterscheidet: Für Au-Pairs von außerhalb der EU wird die Aufenthaltserlaubnis ausschließlich von einer von der IND anerkannten Au-Pair-Agentur beantragt, die als Sponsor auftritt. Au-Pairs aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen laut niederländischer Regierung weder Visum noch Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis — und damit auch keine Agentur. Die Obergrenze von 340 € Taschengeld gilt auch für sie.
Die Bedingungen für die Aufenthaltserlaubnis
Für Au-Pairs von außerhalb der EU verlangt die IND: 18 bis 25 Jahre, unverheiratet, ohne eigene oder Pflegekinder, nie zuvor mit einer niederländischen Austausch-Aufenthaltserlaubnis im Land und nie zuvor für dieselbe Gastfamilie tätig — auch nicht im Ausland. Höchstens 30 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag, mindestens zwei freie Tage pro Woche, festgehalten in einem unterschriebenen Sieben-Tage-Plan, der auch die Vertretung benennt.
Die Aufgaben sind eng gefasst: leichte Hausarbeit, nie die alleinige Verantwortung für die Kinder, keine spezialisierte Pflege. Ein Jahr, nicht verlängerbar, einmal im Leben.
Was die Gastfamilie mitbringen muss
Mindestens zwei Personen mit niederländischer Staatsangehörigkeit oder gültigem Aufenthaltstitel, nicht bis zum dritten Grad mit dem Au-Pair verwandt, und ein Einkommen von mindestens dem Anderthalbfachen des gesetzlichen Mindestlohns für mindestens ein Jahr. Au-Pair und Familie unterschreiben zusätzlich eine Awareness Declaration der IND.
Ebenfalls verboten: eine Kaution an eine Agentur, Vorbereitungskosten über 34 € und jede Vertragsstrafe.
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