Au-Pair in der Schweiz

Schweiz auf einen Blick

Offizielles Au-pair-Programm

Für Au-pairs

Alter
18–25 Jahre
Taschengeld
Nicht geregelt
regional unterschiedlich
Arbeitszeit
Regional geregelt
1 freie Tage/Woche · 20 Urlaubstage je 12 Monate
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Pflicht
Versicherung
Gastfamilie zahlt einen Teil
Vertrag
Schriftlich vorgeschrieben
Visum
EU/EWR: Aufenthaltstitel
Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: SEM, Weisungen AIG Kap. 4.4.10 · SEM, Weisungen VFP Kap. 4.7.3 · Kanton Basel-Stadt, Au-pair · geprüft am 2026-09-18

Die Schweiz regelt Au-Pair auf zwei Ebenen: Der Bund setzt Alter, Höchstdauer, Sprachkurs und Versicherung fest — das Taschengeld und die Arbeitszeit bestimmen die Kantone. Deshalb gibt es keinen landesweiten Betrag, sondern kantonale Richtwerte.

Die Bundesregeln

Für Nicht-EU-Bürger gilt: 18 bis 25 Jahre, höchstens zwölf Monate, nicht verlängerbar und nur einmal im Leben. Die Vermittlung darf ausschließlich über eine vom kantonalen Arbeitsamt und vom SECO anerkannte Agentur laufen — ausländische Agenturen sind ausgeschlossen. Für EU- und EFTA-Bürger ist der Rahmen weiter: 17 bis 30 Jahre, bis zu 24 Monate insgesamt, und keine Pflicht, über eine Agentur zu gehen.

Zwei Pflichten der Gastfamilie stehen im Bundesrecht und sind ungewöhnlich deutlich: ein Sprachkurs von mindestens 120 Stunden in der Landessprache, vor der Anreise organisiert und von der Familie bezahlt, und mindestens die Hälfte der Krankenkassenprämie.

Was die Kantone regeln

Arbeitszeit, Taschengeld und Urlaub sind kantonal — eine landesweite Stundenzahl gibt es nicht. Als Richtwert gelten in Zürich und Basel-Stadt höchstens 30 Wochenstunden und ein ganzer freier Tag pro Woche; Basel-Stadt nennt zusätzlich fünf Stunden am Tag, vier Wochen Ferien und mindestens 700 Franken Nettolohn. Ein Elternteil muss während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit anwesend sein.

Wichtig für die Planung: Der Kanton Zürich vergibt derzeit gar kein Au-Pair-Kontingent für Drittstaatsangehörige. Wo man hinwill, entscheidet also mit, ob es überhaupt geht.

Was nicht erlaubt ist

Anspruchsvolle Aufgaben sind ausgeschlossen — echte Erziehungsarbeit, Sprach- oder Nachhilfeunterricht gehören nicht zum Au-Pair-Verhältnis. Familiennachzug gibt es nicht.

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