Au-Pair in Finnland

Finnland auf einen Blick

Offizielles Au-pair-Programm

Für Au-pairs

Alter
17–30 Jahre
Taschengeld
340 € pro Monat
Mindestbetrag · gesetzlich
Arbeitszeit
max. 25 Std./Woche
1 freie Tage/Woche
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Pflicht
Versicherung
Au-pair zahlt
Vertrag
Schriftlich vorgeschrieben
Visum
EU/EWR: Anmeldung
Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: Migri, Au pair residence permit · geprüft am 2026-09-18

Finnland verlangt etwas, das kein anderes Land so fordert: Sprachkenntnisse und Kulturwissen müssen vor der Anreise erworben und nachgewiesen werden — durch ein Zeugnis einer Bildungseinrichtung oder einen abgeschlossenen Online-Kurs.

Die Bedingungen

17 bis 30 Jahre. Man darf noch nie zuvor als Au-Pair gearbeitet haben — weder in Finnland noch in einem anderen Land. Keine enge Verwandtschaft mit der Gastfamilie, auch keine Cousins ersten oder zweiten Grades. Dazu ein ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate ist und keine ansteckende Krankheit ausweist.

Höchstens 25 Stunden pro Woche. Mindestens ein ganzer freier Tag pro Woche und zwei aufeinanderfolgende freie Tage wenigstens jede zweite Woche.

Was die Gastfamilie stellt

Zimmer, Verpflegung und mindestens 340 € Taschengeld im Monat — der Betrag wird jährlich angepasst. Sie muss die Aufgaben so einteilen, dass das Au-Pair den Finnisch- oder Schwedischunterricht besuchen kann.

Die Versicherung muss alle medizinischen Kosten und Medikamente in Finnland ohne Einschränkung für den gesamten Aufenthalt abdecken — eine reine gesetzliche Unfallversicherung genügt nicht.

Einreise

EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis; sie registrieren ihr Aufenthaltsrecht bei Migri, wenn sie länger als drei Monate bleiben (53 €). Alle anderen beantragen vor der Anreise eine Aufenthaltserlaubnis als Au-Pair, höchstens ein Jahr. Die Gebühr beträgt 530 € elektronisch oder 630 € auf Papier.

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