Au-Pair in Italien

Italien auf einen Blick

Europäisches Au-pair-Abkommen

Für Au-pairs

Alter
17–30 Jahre
Taschengeld
Frei vereinbart
üblich als Taschengeld, kein gesetzlicher Satz
Arbeitszeit
max. 5 Std./Tag
1 freie Tage/Woche
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Nicht geregelt
Versicherung
Nicht geregelt
Vertrag
Schriftlich vorgeschrieben
Visum
EU/EWR: nichts nötig
Nicht-EU: Visum vor der Einreise

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: DPR 394/1999, Art. 40 (nulla osta alla pari) · D.Lgs. 286/1998, Art. 27 · Legge 18 maggio 1973, n. 304 (Ratifikation des Europäischen Abkommens) · Ministero dell'Interno, Visto e permesso di soggiorno · geprüft am 2026-09-18

Italien ist ein traumhaftes Ziel für Au-Pairs, die Italienisch lernen und die berühmte italienische Lebensart erleben möchten. Obwohl es kein spezielles Au-Pair-Visum gibt, sind Au-Pair-Aufenthalte in Italien weit verbreitet. Die familienzentrierte Kultur macht es zu einem besonders herzlichen Gastland.

Kein spezielles Au-Pair-Visum

Italien hat kein eigenes Au-Pair-Visum. Die Regelungen laufen über allgemeine Einwanderungsbestimmungen:

  • EU-Bürger: Können frei einreisen und als Au-Pair arbeiten (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich)
  • Nicht-EU-Bürger: Benötigen eine Au-Pair-Erlaubnis („nulla osta alla pari“), die die Familie beim Sportello Unico beantragt. Sie gilt bis zu einem Jahr im Rahmen anerkannter Austauschprogramme — außerhalb davon höchstens drei Monate (DPR 394/1999, Art. 40 Abs. 20). Ein Studentenvisum ist kein offizieller Au-Pair-Weg.
  • Ein schriftlicher Vertrag zwischen Au-Pair und Gastfamilie ist empfehlenswert

Voraussetzungen

  • Alter: 18 bis 30 Jahre
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Italienisch oder Englisch
  • Kinderbetreuungserfahrung: Wünschenswert
  • Führungszeugnis: Saubere Vorstrafen
  • Gesundheit: Guter Gesundheitszustand

Taschengeld und Leistungen

  • Taschengeld: 250-300 EUR pro Monat
  • Unterkunft: Eigenes Zimmer bei der Gastfamilie
  • Verpflegung: Vollverpflegung (und in Italien heißt das: hervorragend essen!)
  • Sprachkurs: Viele Gastfamilien unterstützen den Besuch eines Italienischkurses
  • Versicherung: EU-Bürger nutzen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Nicht-EU-Bürger benötigen eine private Krankenversicherung.

Arbeitszeiten

  • Typisch 25-30 Stunden pro Woche
  • Aufgaben: Kinderbetreuung, Kinder zur Schule oder zu Aktivitäten begleiten, Spielen und Sprache üben — ein Au-Pair ist keine Haushaltshilfe
  • Mindestens 1 freier Tag pro Woche
  • Babysitten am Abend nach Vereinbarung

Dauer

  • Typisch 6 bis 12 Monate
  • Sommer-Au-Pairs: 2-3 Monate (sehr beliebt an der Küste)

Beliebte Regionen

  • Rom: Ewige Stadt mit Geschichte, Kultur und internationalem Flair
  • Mailand: Wirtschaftszentrum mit kosmopolitischem Lebensstil
  • Toskana: Atemberaubende Landschaft, kleinere Städte, authentisches Italien
  • Süditalien: Neapel, Sizilien — weniger touristisch, tiefes Eintauchen in die Kultur

Warum Italien?

Italien bietet eine einzigartige Mischung aus Kultur, Geschichte, Kulinarik und Herzlichkeit. Die familienbetonte Lebensart bedeutet, dass Au-Pairs oft schnell als echtes Familienmitglied aufgenommen werden. Italienisch zu lernen öffnet zudem Türen in Kunst, Mode, Gastronomie und internationalen Beziehungen.

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