Au-Pair in Luxemburg

Luxemburg auf einen Blick

Offizielles Au-pair-Programm

Für Au-pairs

Alter
18–29 Jahre
Sprachniveau A1
Taschengeld
554 € pro Monat
Fester Betrag · gesetzlich
Arbeitszeit
max. 25 Std./Woche · max. 5 Std./Tag
1 freie Tage/Woche
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Pflicht
Versicherung
Gastfamilie zahlt
Vertrag
Amtlicher Mustervertrag, Pflicht
Visum
EU/EWR: Anmeldung
Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: Guichet.lu, Accueillir un jeune au pair · SNJ, au-pair.lu · IGSS, Paramètres sociaux 06/2026 · Loi du 18 février 2013 sur l'accueil de jeunes au pair · Loi du 1er août 2018 (1/5 SSM, 25 h) · geprüft am 2026-09-18

Luxemburg hat eines der klarsten Au-Pair-Gesetze Europas. Das Taschengeld ist gesetzlich ein fester Betrag: ein Fünftel des sozialen Mindestlohns — das sind 554,27 € im Monat seit Juni 2026 — und steuerfrei. Die Gastfamilie braucht vorab eine schriftliche Zulassung.

Die Zulassung der Gastfamilie

Bevor ein Au-Pair kommen darf, muss die Familie beim Service national de la jeunesse eine Zulassung beantragen. Die Bearbeitung dauert vier bis sechs Wochen. Voraussetzung: mindestens ein Kind unter 13 Jahren zu Beginn und ein Nachweis über die Tagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren während des gesamten Aufenthalts. Nur ein Au-Pair gleichzeitig.

Danach wird die amtliche Aufnahmekonvention unterschrieben — vor der Abreise aus dem Heimatland — und vom SNJ genehmigt. Nach der Ankunft ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung des SNJ Pflicht.

Die Bedingungen

18 bis 29 Jahre am ersten Tag des Aufenthalts, ein Abschluss mit Hochschulzugang oder Schulbesuch bis mindestens 17, keine Verwandtschaft mit der Gastfamilie bis zum vierten Grad, ein ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate ist. Sprachlich werden Grundkenntnisse (A1) einer in der Familie gesprochenen Sprache erwartet plus A2 in Englisch oder einer der Landessprachen.

Rund 25 Wochenstunden, im Schnitt fünf am Tag. Dazu drei freie Abende pro Woche, ein ganzer freier Tag pro Woche und zwei zusätzliche freie Tage im Monat. Jede andere bezahlte Tätigkeit ist streng verboten.

Was die Familie trägt

Den Sprachkurs vollständig, die Anmeldung zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Zimmer mit Verpflegung. Der SNJ nennt als Orientierung ein Gesamtbudget von etwa 800 bis 1.000 € im Monat.

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