Au-Pair in Österreich

Österreich auf einen Blick

Offizielles Au-pair-Programm

Für Au-pairs

Alter
18–27 Jahre
Sprachniveau A1
Taschengeld
551 € pro Monat
Mindestbetrag · Au-pair-Mindestsatz
Arbeitszeit
max. 16.5 Std./Woche
1 freie Tage/Woche · 30 Urlaubstage je 12 Monate
Aufenthaltsdauer
bis 12 Monate

Für Gastfamilien

Sprachkurs
Nicht geregelt
Versicherung
Gesetzliche Sozialversicherung
Vertrag
Amtlicher Mustervertrag, Pflicht
Visum
EU/EWR: Anmeldung
Nicht-EU: Aufenthaltstitel

Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen aus den unten genannten amtlichen Quellen zusammengetragen und mit dem Datum der Prüfung versehen. Gesetze und Sätze ändern sich, und ein Fehler lässt sich nie ganz ausschließen — wir prüfen die Quellen nicht täglich nach. Verlass dich deshalb bitte nicht allein darauf: Prüfe vor einer Entscheidung bei der zuständigen Behörde nach. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Quellen: AMS, Infoblatt Au-pair · AMS, Au-pair-Mustervertrag 2026 · USP.gv.at, Au-pair · geprüft am 2026-09-18

Österreich hat ein offizielles Au-Pair-Programm — aber ein besonderes: Au-Pairs gelten hier rechtlich als geringfügig Beschäftigte. Sie bekommen kein Taschengeld, sondern ein Mindestentgelt von 551,10 € brutto im Monat (2026) für höchstens 16,5 Wochenstunden, 15-mal im Jahr, plus freie Kost und Logis.

Was Österreich von Deutschland unterscheidet

Der wichtigste Unterschied steckt in der Rechtsnatur. In Deutschland ist das Taschengeld eine Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit; in Österreich ist es ein Mindestlohntarif, festgesetzt vom Bundeseinigungsamt und gebunden an die Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung. Daraus folgt der zweite Unterschied: Die Wochenstunden sind mit 16,5 deutlich niedriger als die 30 in Deutschland — inklusive Arbeitsbereitschaft.

Dafür gibt es 15 Monatsentgelte statt zwölf: Zwei Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld gehören dazu, wie bei jedem Arbeitsverhältnis in Österreich. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Urlaubsgesetz.

Der Weg für Nicht-EU-Bürger

Die Gastfamilie meldet die Beschäftigung mindestens zwei Wochen vor Beginn beim regionalen AMS und erhält eine Anzeigebestätigung, zunächst für sechs Monate, verlängerbar auf zwölf. Für einen Aufenthalt über sechs Monate braucht es zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung für Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, die persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland beantragt wird.

Voraussetzung ist ein Deutsch-Nachweis auf Niveau A1 vor Beginn. Innerhalb der letzten fünf Jahre darf man nicht länger als zwölf Monate als Au-Pair in Österreich gewesen sein. EU-Bürger brauchen nichts davon — nur eine Anmeldebescheinigung innerhalb von vier Monaten.

Was die Gastfamilie stellt

Ein möbliertes, absperrbares eigenes Zimmer und volle Verpflegung, beides kostenlos. Mindestens die Hälfte der Deutschkurskosten. Und die Anmeldung zur Unfallversicherung bei der ÖGK — eine private Unfallpolizze ersetzt das nicht.

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