Versicherung, Visum, Vertrag: der rechtliche Eltern-Check

AuPairMatch
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Ratgeber für Au-Pairs
Two women reviewing documents with coffee and water on a table.

Photo: Ron Lach / Pexels

Bevor Ihr Kind als Au-Pair ins Ausland geht, sollten drei Dinge geklärt sein: das Visum, die Versicherung und ein schriftlicher Vertrag. Das ist der rechtliche Kern — wenn diese drei Punkte sauber geregelt sind, ist das Wichtigste abgesichert.

Diese Checkliste richtet sich an Eltern und erklärt in klarer Sprache, worauf Sie achten müssen — ohne Behördendeutsch. Die genauen Regeln hängen vom Zielland ab; wir beziehen uns vor allem auf Deutschland und sagen klar, wenn etwas anderswo abweichen kann.

Visum: Braucht mein Kind eines?

Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. EU-Bürger brauchen für ein Au-Pair-Verhältnis innerhalb der EU in der Regel kein Visum — die Freizügigkeit reicht aus. Reist Ihr Kind als EU-Bürger nach Deutschland, genügt der Personalausweis.

Für Nicht-EU-Bürger ist meist ein nationales Visum bzw. ein Aufenthaltstitel zum Zweck „Au-Pair“ nötig. In Deutschland beantragt Ihr Kind dafür ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland — und zwar vor der Einreise. Nach der Ankunft wird daraus bei der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel.

  • Bearbeitungszeit: Planen Sie großzügig. Visumverfahren können je nach Land mehrere Wochen bis Monate dauern.
  • Typische Unterlagen: gültiger Reisepass, ausgefülltes Antragsformular, der unterschriebene Au-Pair-Vertrag, Nachweis der Krankenversicherung, Sprachkenntnisse (oft Grundkenntnisse der Landessprache) und ggf. ein Nachweis über die Aufnahme durch die Gastfamilie.

Wichtig: Unterschreiben Sie nie einen Vertrag und überweisen Sie nie Geld für etwas, das Sie nicht vollständig gelesen haben. Und für Nicht-EU-Bürger gilt: Das Visum muss in der Regel BEREITS VOR der Einreise vorliegen. Reist Ihr Kind ohne das passende Visum ein, lässt sich der Aufenthaltsstatus später meist nicht nachträglich legalisieren.

Versicherung: Wer zahlt was?

In Deutschland muss die Gastfamilie die Versicherung des Au-Pairs übernehmen — und zwar drei Bereiche: Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das ist Teil des Au-Pair-Verhältnisses und keine freiwillige Leistung.

Für die Anreise selbst empfiehlt sich zusätzlich eine Reiseversicherung, die den Zeitraum von der Abreise bis zum Beginn des regulären Versicherungsschutzes abdeckt. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, was die Police tatsächlich leistet:

  • Krankenversicherung: Deckt sie ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und im Notfall einen Krankenrücktransport?
  • Unfallversicherung: Greift sie auch in der Freizeit, nicht nur während der Betreuungszeiten?
  • Haftpflichtversicherung: Sind Schäden abgedeckt, die Ihr Kind versehentlich verursacht?

Lassen Sie sich die Versicherungsbestätigung zeigen, bevor Ihr Kind reist. In anderen Ländern kann die Aufteilung abweichen — in den USA etwa läuft die Versicherung über die Austauschorganisation.

Vertrag: Was muss drinstehen?

Ein schriftlicher Au-Pair-Vertrag ist unverzichtbar. Er schützt Ihr Kind und schafft Klarheit für beide Seiten. Lesen Sie ihn gemeinsam mit Ihrem Kind, bevor irgendjemand unterschreibt. In Deutschland sollte der Vertrag mindestens diese Punkte regeln:

  • Taschengeld: 280 € im Monat (gesetzlicher Mindestbetrag).
  • Arbeitszeit: höchstens 30 Stunden pro Woche, maximal 6 Stunden am Tag.
  • Freie Tage: mindestens 1,5 freie Tage pro Woche, davon mindestens ein Sonntag im Monat.
  • Urlaub: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub pro 12 Monate.
  • Sprachkurs-Zuschuss: mindestens 70 € im Monat.
  • Kündigungsfrist: klar geregelt, damit beide Seiten Planungssicherheit haben.

Dazu gehören Unterkunft (eigenes möbliertes Zimmer) und volle Verpflegung. Fehlt einer dieser Punkte oder unterschreitet die Vereinbarung die Mindestwerte, ist das ein Warnsignal.

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Praktischer Tipp: Sprechen Sie als Eltern einmal direkt mit der Gastfamilie — per Videocall. Ein offenes Gespräch über Versicherung, Vertrag und Erwartungen sagt oft mehr aus als jedes Dokument und schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

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