Pflichten einer Gastfamilie in Deutschland: Die Komplett-Checkliste

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Eine Gastfamilie in Deutschland muss ihrem Au-Pair gesetzlich Folgendes bieten: ein eigenes möbliertes Zimmer, volle Verpflegung, 280 € Taschengeld pro Monat, einen Sprachkurs-Zuschuss von mindestens 70 €, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie geregelte Arbeitszeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche). Hinzu kommen freie Tage, bezahlter Urlaub und die Einbindung als vollwertiges Familienmitglied.
Diese Checkliste fasst alle Pflichten an einem Ort zusammen — ehrlich und ohne Kleingedrucktes. So weißt du als Familie vorab genau, worauf du dich einlässt, und kannst dein Budget und deinen Alltag realistisch planen.
Die Pflichten-Checkliste auf einen Blick
Die folgende Tabelle listet jede gesetzliche Pflicht mit ihrem Mindeststandard und einer kurzen Anmerkung. Die Werte gelten für ein klassisches Au-Pair-Verhältnis in Deutschland (Stand 2026).
| Pflicht | Mindeststandard | Anmerkung |
|---|---|---|
| Eigenes möbliertes Zimmer | Abschließbar, beheizbar, mit Bett, Schrank, Tisch | Kein Durchgangs- oder geteiltes Zimmer; Größenordnung ab ca. 9 m². |
| Vollverpflegung | 3 Mahlzeiten pro Tag, kostenfrei | Auch an freien Tagen und im Urlaub; Ernährungswünsche möglichst berücksichtigen. |
| Taschengeld | 280 € pro Monat | Gesetzlicher Mindestbetrag, unabhängig von der Stundenzahl. |
| Sprachkurs-Zuschuss | mindestens 70 € pro Monat | Verpflichtend, auch wenn gerade kein Kurs läuft. |
| Versicherung | Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung | Von der Familie zu organisieren und zu bezahlen, lückenlos für die gesamte Zeit. |
| Arbeitszeit | max. 30 Std./Woche, max. 6 Std./Tag | Betreuung und leichte Hausarbeit zählen mit; Sprachkurs zählt nicht dazu. |
| Freie Tage | mind. 1,5 freie Tage/Woche + 1 freier Sonntag/Monat | Freie Zeit ist verbindlich, nicht „nach Bedarf“. |
| Bezahlter Urlaub | mind. 4 Wochen pro 12 Monate | Bei kürzerem Aufenthalt anteilig; Taschengeld läuft im Urlaub weiter. |
| Behördengänge | Unterstützung bei Anmeldung & Aufenthaltserlaubnis | Familie hilft bei Wohnsitzanmeldung, Ausländerbehörde und Terminen. |
| Einbindung als Familienmitglied | Gemeinsame Mahlzeiten & Freizeit | Au-Pair ist Teil der Familie, keine reine Arbeitskraft. |
Die grüne Linie: Das oben sind Mindeststandards — die untere Grenze, nicht das Ziel. Gute Gastfamilien gehen darüber hinaus: etwas mehr Taschengeld, ein Monatsticket für den Nahverkehr, ein eigenes Bad oder kleine Aufmerksamkeiten zu Geburtstag und Feiertagen. Das kostet wenig, macht aber den Unterschied zwischen einem zufriedenen Au-Pair, das gerne bleibt, und einem, das schon nach drei Monaten wechseln möchte.
Was eine Gastfamilie NICHT darf
Ein Au-Pair ist kein Ersatz für eine Vollzeit-Haushaltshilfe. Das Programm ist ein kultureller Austausch — die Mithilfe im Haushalt ist nebensächlich. Folgendes ist nicht erlaubt:
- Das Au-Pair wie eine Vollzeit-Haushaltskraft behandeln oder mehr als 30 Stunden pro Woche einsetzen.
- Schwere Reinigungsarbeiten, Fensterputzen oder die Pflege erwachsener Angehöriger verlangen — erlaubt ist leichte, kinderbezogene Hausarbeit.
- Freie Tage, Urlaub oder den Sprachkurs streichen, weil gerade „viel los“ ist.
- Taschengeld kürzen, einbehalten oder mit Kost und Logis verrechnen.
- Das Au-Pair vom Familienleben ausschließen oder isoliert behandeln.
Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur ein schnelles Ende des Au-Pair-Verhältnisses, sondern auch Ärger mit der Ausländerbehörde.