Au-Pair finden in der Schweiz: Der Leitfaden für Gastfamilien (2026)
In der Schweiz regeln zwei Ebenen das Au-Pair-Verhältnis. Der Bund legt Alter, Höchstdauer, Sprachkurs, Versicherung und die Bewilligung fest. Taschengeld, Arbeitszeit und Ferien bestimmt euer Kanton: Arbeitszeit, freie Tage und Ferien stehen meist im kantonalen Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft, einen Taschengeld-Betrag nennen nur neun Kantone. Au-Pairs aus der EU oder der EFTA dürft ihr selbst suchen und direkt aufnehmen. Au-Pairs von außerhalb kommen nur über eine vom Kanton und vom SECO anerkannte Schweizer Agentur.
Dieser Leitfaden richtet sich an Familien in der Schweiz, die zum ersten Mal ein Au-Pair aufnehmen oder den Weg ohne Agentur prüfen wollen. Er erklärt, was bundesweit gilt, was ihr bei eurem Kanton nachsehen müsst, was ein Au-Pair kostet und wie ihr Schritt für Schritt zu eurem Au-Pair kommt. Die kantonalen Beträge und Stunden haben wir in einem eigenen Artikel gesammelt: Au-Pair in der Schweiz: Taschengeld und Arbeitszeit nach Kanton.
Die Bundesregeln auf einen Blick
| Thema | Regel in der Schweiz | Quelle |
|---|---|---|
| Alter des Au-Pairs | von außerhalb der EU: 18 bis 25 Jahre; aus der EU oder der EFTA: 17 bis 30 Jahre (auf AuPairMatch mindestens 18) | SEM-Weisungen AIG 4.4.10, VFP 4.7.3 |
| Dauer | von außerhalb der EU: höchstens 12 Monate, nicht verlängerbar, in der Regel nur einmal (Ausnahmen in begründeten Einzelfällen); aus der EU oder der EFTA: bis 24 Monate | SEM-Weisungen AIG 4.4.10, VFP 4.7.3 |
| Bewilligung | aus der EU oder der EFTA: Ausweis L EU/EFTA mit Anspruch; von außerhalb: Kurzaufenthaltsbewilligung nach Art. 48 VZAE mit Zustimmung des SEM | SEM-Weisungen AIG 4.4.10, VFP 4.7.3 |
| Agentur | von außerhalb der EU: nur über eine vom kantonalen Arbeitsamt und vom SECO anerkannte Schweizer Agentur; aus der EU oder der EFTA: keine Pflicht | SEM-Weisungen AIG 4.4.10 |
| Sprachkurs | mindestens 120 Stunden in der Landessprache des Wohnorts, vorab organisiert, der Umfang zu belegen, bezahlt von der Familie | SEM-Weisungen AIG 4.4.10 |
| Versicherung | Anmeldung bei einem anerkannten Schweizer Krankenversicherer; die Familie trägt mindestens die Hälfte der Prämie | SEM-Weisungen AIG 4.4.10 |
| Anwesenheit | ein Elternteil ist während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit zu Hause | SEM-Weisungen AIG 4.4.10 |
| Vertrag | schriftlicher Au-Pair-Vertrag | SEM-Weisungen AIG 4.4.10 |
| Taschengeld | kantonal geregelt, kein Bundesbetrag; neun Kantone nennen amtliche Beträge zwischen 500 und 960 CHF netto, zum Beispiel Basel-Stadt mindestens 700 CHF netto im Monat | SEM-Weisungen AIG 4.4.10; kantonale Merkblätter und NAV, siehe Kantonsartikel |
| Stunden und Ferien | von außerhalb der EU: höchstens 30 Stunden pro Woche und ein ganzer freier Tag nach Bundesrecht (Art. 48 VZAE); aus der EU oder der EFTA: Werte des Kantons, je Kanton höchstens 25 oder 30 Stunden pro Woche, zum Beispiel Basel-Stadt 30 pro Woche und 5 am Tag, Aargau 25; meist anderthalb bis zwei freie Tage; Ferien 5 Wochen bis zum 20. Geburtstag, danach 4 | kantonale NAV und Merkblätter, siehe Kantonsartikel |
Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), Weisungen AIG Kapitel 4.4.10 und Weisungen VFP Kapitel 4.7.3; Kanton Basel-Stadt, Arbeitsbewilligung Au-pair. Bundesregeln geprüft am 18. September 2026, Kantonsangaben am 22. Oktober 2026 (SEM-Weisungen AIG Stand 30. Juni 2026, VFP Fassung Januar 2026). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Bund und Kanton: Wer regelt was
Der Bund entscheidet, wer als Au-Pair kommen darf und wie lange: Alter, Höchstdauer, Bewilligung, Sprachkurs und Versicherung stehen in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration. Der Kanton entscheidet, wie das Au-Pair bei euch lebt und arbeitet: Taschengeld, freie Tage, Ferien und, bei Au-Pairs aus der EU oder der EFTA, die Wochenstunden. Für Au-Pairs von außerhalb der EU setzt der Bund in Art. 48 VZAE höchstens 30 Stunden pro Woche und einen ganzen freien Tag fest. Die meisten Kantone regeln Arbeitszeit, freie Tage und Ferien im Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft; einen Taschengeld-Betrag nennen nur neun Kantone, teils im Normalarbeitsvertrag, teils in Merkblättern der Bewilligungsbehörde. Der Bundes-Normalarbeitsvertrag mit seinen Mindestlöhnen nimmt Au-Pairs ausdrücklich aus.
Für euch heißt das: Erst die Bundesregeln lesen, dann den Normalarbeitsvertrag und das Merkblatt eures Kantons. Was dort steht, ist die Grundlage für euren Vertrag; Abweichungen müssen schriftlich vereinbart sein, und wo der Kanton einen Betrag nennt, ist weniger nicht zulässig. Die Beträge und Stunden aller 26 Kantone mit Quelle findet ihr im Kantonsartikel.
Ein Punkt ist für die Planung entscheidend: Für Au-Pairs von außerhalb der EU vergeben die Kantone Bewilligungen aus Kontingenten. Nidwalden vergibt laut Merkblatt vom September 2026 derzeit keine Au-Pair-Kontingente für Drittstaatsangehörige, Zürich laut Weisung seines Migrationsamts vom Dezember 2021 ebenfalls nicht, Obwalden nur bei gesamtschweizerischem Interesse, Genf ist restriktiv. Wo ihr wohnt, entscheidet also mit, ob dieser Weg überhaupt offen ist.
Was ihr als Gastfamilie bietet
- Taschengeld: den Betrag eures Kantons, mindestens; die amtlichen Werte liegen zwischen 500 und 960 CHF netto, Basel-Stadt nennt 700 CHF. Nennt euer Kanton keinen Betrag, fragt die Bewilligungsbehörde. Dazu zählen Kost und Logis als Naturallohn von 990 CHF im Monat. Mehr ist erlaubt.
- Zimmer und Verpflegung: ein eigenes Zimmer und volle Verpflegung, beides kostenlos. Das Au-Pair isst mit euch und gehört zum Familienalltag.
- Sprachkurs: mindestens 120 Stunden in der Landessprache eures Wohnorts, vorab organisiert und vollständig von euch bezahlt; den Umfang belegt ihr beim Gesuch. Dazu die Zeit, ihn zu besuchen.
- Krankenversicherung: Anmeldung bei einem anerkannten Schweizer Krankenversicherer und mindestens die Hälfte der Prämie. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht.
- Anwesenheit: Ein Elternteil ist während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit zu Hause. Ein Au-Pair ersetzt keine Vollzeitbetreuung.
- Zeit und Nerven: Für Au-Pairs von außerhalb der EU läuft alles über die anerkannte Agentur und die kantonale Behörde mit Zustimmung des SEM. Plant mehrere Monate ein.
- Suche: Auf AuPairMatch in der Gründungsphase 0 €. Die Agentur, wenn ihr sie braucht, kostet extra.
Wie die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern dasteht, zeigt unser Taschengeld-Ländervergleich 2026. Die Regeln aus Sicht des Au-Pairs stehen auf unserer Länderseite Au-Pair in der Schweiz.
Au-Pair aus der EU oder von außerhalb der EU?
Au-Pairs aus der EU oder der EFTA haben Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. Ihr dürft sie selbst suchen, direkt einen Vertrag schließen und die Bewilligung bei der kantonalen Migrationsbehörde beantragen. Der Rahmen ist weiter als für alle anderen: 17 bis 30 Jahre und bis zu 24 Monate insgesamt. Auf AuPairMatch sind Au-Pairs mindestens 18.
Au-Pairs von außerhalb der EU dürfen nur über eine Agentur kommen, die vom kantonalen Arbeitsamt und vom SECO anerkannt ist. Ausländische Agenturen sind ausgeschlossen. Das Au-Pair ist 18 bis 25 Jahre alt, bleibt höchstens zwölf Monate, nicht verlängerbar und in der Regel nur einmal; Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Die kantonale Behörde erteilt die Bewilligung L mit Zustimmung des SEM und nur im Rahmen des kantonalen Kontingents. Anspruchsvolle Aufgaben wie Erziehungsarbeit oder Unterricht sind ausgeschlossen, Familiennachzug gibt es nicht.
Was eine Plattform leistet, wenn die Agentur Pflicht ist: Ihr findet die Person, die zu euch passt, und bringt sie in die Agentur ein. Fragt die Agentur vorher, ob sie selbst gefundene Au-Pairs begleitet und was das kostet. Für Au-Pairs aus der EU oder der EFTA braucht ihr diesen Umweg nicht.
So findet ihr euer Au-Pair: Schritt für Schritt
In sechs Schritten zum Au-Pair in der Schweiz
Kanton und Wünsche klären
Lest den Normalarbeitsvertrag eures Kantons: Taschengeld, Stunden, Ferien. Klärt Zeitraum, Alter der Kinder, Betreuungszeiten, Sprachen, Führerschein — und ob ein Au-Pair aus der EU oder von außerhalb passt. Davon hängt ab, ob ihr eine anerkannte Agentur braucht.
Familienprofil anlegen
Beschreibt ehrlich euren Alltag: Kinder, Wohnort und Kanton, Zimmer, Schul- und Kindergartenzeiten, freie Tage, Taschengeld. Nennt die Stundengrenze eures Kantons gleich im Profil, damit Erwartungen stimmen.
Selbst suchen oder Agentur beauftragen
Au-Pairs aus der EU oder der EFTA schreibt ihr direkt an. Für Au-Pairs von außerhalb wählt ihr eine vom SECO anerkannte Agentur und fragt, ob sie selbst gefundene Au-Pairs begleitet.
Per Video kennenlernen
Mindestens ein ausführliches Gespräch, gern mit den Kindern dabei.
Vertrag schließen und Sprachkurs buchen
Schriftlicher Au-Pair-Vertrag mit Stunden, freiem Tag, Taschengeld, Ferien und Versicherung nach den Regeln eures Kantons. Den 120-Stunden-Sprachkurs organisiert ihr vorab und belegt ihn beim Gesuch.
Bewilligung und Anreise vorbereiten
Bewilligung bei der kantonalen Migrationsbehörde beantragen: Ausweis L für Au-Pairs aus der EU oder der EFTA; für Au-Pairs von außerhalb der EU über die Agentur und mit Zustimmung des SEM. Danach Krankenversicherung anmelden, Flug gemeinsam buchen, Zimmer vorbereiten.
Kandidaten per Video-Call gut kennenlernen
Im Gespräch zählt mehr als ein Lebenslauf. Fragt konkret: Was hast du mit Kindern in diesem Alter schon gemacht? Wie viel Deutsch, Französisch oder Italienisch sprichst du, und was möchtest du in der Schweiz lernen? Wie stellst du dir einen Tag mit Sprachkurs und Kinderbetreuung vor? Erzählt ehrlich von eurem Alltag, auch von den anstrengenden Seiten: frühe Morgen, Mittagstisch, Ferienbetreuung. Eine ausführliche Liste findet ihr in unseren Fragen, die Gastfamilien Au-Pair-Kandidaten stellen sollten.
Auf AuPairMatch startet ihr den Video-Call direkt aus dem Chat, ohne Telefonnummern oder fremde Apps auszutauschen. Nachrichten werden automatisch in eure Sprache übersetzt, das Original ist einen Klick entfernt.
Typische Fehler — und wie ihr sie vermeidet
- Einen Schweiz-weiten Betrag suchen. Den gibt es nicht. Taschengeld, Stunden und Ferien stehen im Normalarbeitsvertrag eures Kantons; eine Zahl aus einem anderen Kanton oder von einer Agenturseite ohne Kantonsangabe gilt für euch nicht.
- Den Kanton übersehen. Der Normalarbeitsvertrag eures Kantons gilt, auch wenn ihr ihn nicht kennt. Lest ihn vor dem Vertrag.
- Den Sprachkurs aufschieben. Mindestens 120 Stunden, vorab organisiert, bezahlt von euch. Den Umfang belegt ihr beim Gesuch.
- Eine ausländische Agentur beauftragen. Für Au-Pairs von außerhalb der EU zählt nur eine vom SECO anerkannte Schweizer Agentur.
- Vollzeitbetreuung erwarten. Ein Elternteil muss während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit zu Hause sein. Ein Au-Pair ersetzt keine Kita und keine Nanny.
- Das Au-Pair als Haushaltshilfe sehen. Wer eine Haushaltshilfe sucht, stellt eine ein. Ein Au-Pair betreut Kinder und lebt den Kulturaustausch; leichte Mithilfe im Alltag ist Teil des Familienlebens, nicht der Job.
Rechtliche Stolperfallen in der Schweiz
Auch ein Au-Pair aus der EU oder der EFTA braucht die Bewilligung L; beantragt sie beim Kanton, bevor es losgeht. Ein Au-Pair von außerhalb der EU darf erst anfangen, wenn die Bewilligung mit Zustimmung des SEM erteilt ist, und kommt nur über eine anerkannte Agentur und nur, wenn der Kanton ein Kontingent hat. Der Sprachkurs von mindestens 120 Stunden und mindestens die halbe Krankenkassenprämie sind Pflicht der Familie. Wo euer Kanton einen Taschengeld-Betrag nennt, ist weniger nicht zulässig. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum AuPairMatch für Familien in der Schweiz
Für Au-Pairs aus der EU oder der EFTA braucht ihr keine Agentur, und das ist der größte Teil der Au-Pairs, die in die Schweiz kommen. Auf AuPairMatch legt ihr ein Familienprofil an, seht über den Match-Score, welche Au-Pairs zu euren Wünschen passen, und schreibt sie direkt an. Nachrichten und Profiltexte werden automatisch in eure Sprache übersetzt, das Original ist einen Klick entfernt. Das Kennenlernen per Video-Call läuft direkt auf der Plattform. In der Gründungsphase ist das für Gastfamilien kostenlos, Kontaktaufnahme eingeschlossen.
AuPairMatch ist 2026 gestartet und wächst; etablierte Anbieter haben heute mehr Profile. Dafür gibt es bei uns keine Agenturgebühr und keine Zwischenstation: Ihr sprecht direkt mit den Menschen, die zu euch kommen wollen.
Euer Au-Pair für die Schweiz finden
Familienprofil anlegen, Au-Pairs mit Match-Score ansehen und direkt anschreiben — in der Gründungsphase kostenlos.