Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtig? Steuern & Absetzbarkeit

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Kurz gesagt: In Deutschland muss das Au-Pair sein Taschengeld in der Regel nicht versteuern — denn es handelt sich nicht um ein normales Gehalt, und die üblichen Beträge bleiben meist innerhalb der steuerfreien Grenzen. Gleichzeitig kann die Gastfamilie häufig einen Teil der Au-Pair-Kosten von der Steuer absetzen, etwa als Kinderbetreuungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistung.
In diesem Guide schauen wir beide Seiten an: was steuerlich für das Au-Pair gilt und was die Gastfamilie absetzen kann. Wichtig vorab: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung — die Details hängen vom Einzelfall ab.
Muss das Au-Pair sein Taschengeld versteuern?
In der Regel nicht. Das Au-Pair-Verhältnis ist als kultureller Austausch angelegt, nicht als klassisches Arbeitsverhältnis. Das Taschengeld — in Deutschland mindestens 280 € im Monat — ist rechtlich kein Lohn im eigentlichen Sinne, sondern eine Vergütung für die Mithilfe im Haushalt im Rahmen dieses Austauschs.
Hinzu kommt: Bei einem Betrag in dieser Größenordnung bleibt das Au-Pair üblicherweise innerhalb der steuerlichen Freibeträge, sodass faktisch keine Einkommensteuer anfällt. Wer als Au-Pair keine weiteren Einkünfte in Deutschland hat, muss daher in der Regel keine Steuererklärung abgeben — aber Ausnahmen sind je nach persönlicher Situation möglich.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Steuerregeln ändern sich, und der Einzelfall kann anders liegen — etwa bei zusätzlichen Einkünften, längerem Aufenthalt oder besonderen Vereinbarungen. Im Zweifel hilft ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt verbindlich weiter.
Kann die Gastfamilie die Au-Pair-Kosten absetzen?
Oft ja — zumindest teilweise. Für Gastfamilien gibt es in Deutschland zwei mögliche Wege, je nachdem, wofür das Au-Pair eingesetzt wird:
- Kinderbetreuungskosten (Sonderausgaben): Soweit das Au-Pair Kinder betreut, lässt sich dieser Anteil der Kosten als Kinderbetreuungskosten geltend machen — in der Regel zu zwei Dritteln und bis zu einem jährlichen Höchstbetrag je Kind. Voraussetzung ist üblicherweise, dass die Kinder ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Steuerermäßigung): Soweit das Au-Pair leichte Hausarbeiten übernimmt, kann dieser Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung zählen. Hier gibt es eine direkte Steuerermäßigung in der Größenordnung von 20 % der Aufwendungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Weil ein Au-Pair typischerweise beides macht — Kinder betreuen und im Haushalt helfen —, teilt das Finanzamt die Kosten oft auf. Liegt kein klarer Nachweis über die Aufteilung vor, wird häufig pauschal hälftig geschätzt. Die genaue Höchstbeträge und Quoten solltest du für das jeweilige Steuerjahr prüfen oder prüfen lassen.
Au-Pair vs. Gastfamilie: die Steuersicht im Überblick
| Sicht | Steuerlich | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Au-Pair | Taschengeld ist in der Regel kein normales Gehalt; bei üblichen Beträgen fällt meist keine Einkommensteuer an (steuerfreie Grenzen). | Verträge und Belege aufbewahren — falls das Finanzamt im Heimat- oder Gastland nachfragt. |
| Gastfamilie | Anteil für Kinderbetreuung als Kinderbetreuungskosten (i. d. R. zwei Drittel, Jahres-Höchstbetrag); Anteil für Hausarbeit als haushaltsnahe Dienstleistung (rund 20 % Ermäßigung). | Per Überweisung zahlen, nie in bar — sonst erkennt das Finanzamt die Kosten häufig nicht an. |
Worauf es beim Finanzamt ankommt
Damit die Gastfamilie die Kosten überhaupt absetzen kann, achtet das Finanzamt vor allem auf zwei Dinge:
- Zahlung per Überweisung, nicht in bar: Das ist entscheidend. Bargeldzahlungen werden bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten in aller Regel nicht anerkannt. Überweise das Taschengeld also jeden Monat auf das Konto des Au-Pairs — dann hast du automatisch einen Nachweis.
- Schriftlicher Vertrag: Eine Au-Pair-Vereinbarung, aus der Taschengeld, Aufgaben und Laufzeit hervorgehen, dient als Beleg. Aus ihr ergibt sich auch, dass das Au-Pair Kinder betreut — die Grundlage für die Kinderbetreuungskosten.
Mit Vertrag und Kontoauszügen ist die Absetzbarkeit gut dokumentiert. Fehlt der Überweisungsnachweis, geht der Steuervorteil dagegen schnell verloren.
Praktischer Rat: Richte einen monatlichen Dauerauftrag für das Taschengeld ein. So zahlst du pünktlich, dokumentierst die Zahlung lückenlos und hast am Jahresende alle Belege beisammen — ein kleiner Schritt, der die Steuererklärung deutlich erleichtert.