Was ist ein Au-pair? Die Idee dahinter — und warum sie wichtig ist

AuPairMatch
7 Min. Lesezeit
Ratgeber für Au-Pairs
A happy family moment captured with a mother and her children embracing outdoors.

Photo: Anastasia Golubeva / Pexels

Kurz gesagt: Au-pair ist ein Kulturaustausch. Ein junger Mensch lebt für eine begrenzte Zeit in einer Gastfamilie im Ausland, bekommt ein eigenes Zimmer, Verpflegung, Taschengeld und Zeit für einen Sprachkurs — und hilft dafür bei der Kinderbetreuung. Kein Personal, kein Untermieter, sondern für die Dauer des Aufenthalts Teil der Familie.

Diese Idee ist keine Erfindung der Vermittlungsbranche. Sie steht seit 1969 in einem völkerrechtlichen Abkommen, und jedes Land hat sie seitdem auf seine Weise in Gesetze gegossen. Wer versteht, woher die Idee kommt, versteht auch, warum manches so geregelt ist, wie es geregelt ist — und woran man merkt, dass etwas schiefläuft.

Woher das Wort kommt

„Au pair“ ist Französisch und heißt so viel wie „auf Gegenseitigkeit“ oder „gleichgestellt“. Das Wort beschreibt also keine Tätigkeit, sondern ein Verhältnis: Beide Seiten geben etwas, beide Seiten bekommen etwas, und keine steht über der anderen.

Das klingt nach einer Feinheit, ist aber der ganze Kern. Ein Au-pair wird nicht bezahlt wie eine Angestellte und arbeitet nicht wie eine Angestellte — es lebt mit. Alles andere, von der Stundengrenze bis zum Sprachkurs, folgt aus diesem einen Gedanken.

Die Idee steht schwarz auf weiß — seit 1969

Am 24. November 1969 legte der Europarat in Straßburg das Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung zur Unterzeichnung auf; seit dem 30. Mai 1971 ist es in Kraft. Es ist bis heute der einzige völkerrechtliche Vertrag zu diesem Thema.

Sein Grundgedanke ist bemerkenswert klar: Au-pairs sind weder Studierende noch Arbeitnehmer, sondern eine eigene Kategorie mit Merkmalen von beidem. Genau deshalb gelten für sie eigene Regeln — und deshalb ist ein Au-pair-Vertrag kein Arbeitsvertrag.

Was das Abkommen von 1969 festlegtRegel
Alter17 bis 30 Jahre, Ausnahmen nach oben auf Antrag
Dauerin der Regel bis zu einem Jahr, verlängerbar auf insgesamt höchstens zwei
Vertragschriftlich, vor der Abreise oder spätestens in der ersten Woche
Gegenleistung der FamilieUnterkunft, Verpflegung und Zeit für Sprachkurse
Freie Zeitmindestens ein voller freier Tag pro Woche, davon mindestens ein Sonntag im Monat
Dienstzeitin der Regel höchstens fünf Stunden am Tag
Krankenversicherungmuss bestehen; greift keine öffentliche Deckung, schließt die Familie eine private ab
Taschengeldbewusst nicht beziffert — die Höhe ist landesüblich verschieden

Der Vertragstext ist öffentlich und in mehreren Sprachen abrufbar: Europäisches Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung (ETS Nr. 68).

Warum trotzdem jedes Land eigene Zahlen hat

Ein Abkommen gilt nur für die Staaten, die es ratifiziert haben — und das sind heute nur noch vier: Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien. Deutschland hat 1976 unterzeichnet, den Vertrag aber nie in Kraft gesetzt; hier gilt ausschließlich nationales Recht. Luxemburg ist 2003 wieder ausgestiegen, Norwegen 2024.

Dazu kommt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016, die einen eigenen Au-pair-Abschnitt enthält — allerdings nur als Angebot an die Mitgliedstaaten. Neun EU-Länder haben es angenommen und einen echten Au-pair-Aufenthaltstitel geschaffen, die übrigen nicht. Wo ein Land nichts geregelt hat, greift im Zweifel normales Arbeitsrecht.

Praktisch heißt das: Es gibt keine europaweite Au-pair-Zahl. Taschengeld, Stundengrenze, Alter und Höchstdauer stehen immer im Recht des Ziellandes — nachzulesen in unserer Übersicht der Zielländer.

Deshalb nennen wir nirgends europaweite Werte. Jede Zahl steht auf der Seite des jeweiligen Ziellandes — mit der amtlichen Quelle und dem Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.

Was die Branche daraus gemacht hat

Weil das Recht lückenhaft ist, haben sich die Vermittler eigene Standards gegeben. Die International Au Pair Association (IAPA) wurde 1994 gegründet und hat ihren Sitz in München; 2006 kam unter ihrem Dach das European Committee for Au Pair Standards (ECAPS) dazu, das europäische Mindeststandards beschreibt.

Diese Standards gehen an einigen Stellen weiter als das Abkommen von 1969:

  • Au-pairs sind bei Ankunft zwischen 18 und 30 Jahre alt, Männer wie Frauen.
  • Höchstens 30 Stunden pro Woche — Babysitting am Abend zählt mit. Auch Zeit, in der das Au-pair allein mit den Kindern ist, ist Dienstzeit.
  • Mindestens zwei Wochen Urlaub bei zwölf Monaten, bei kürzerem Aufenthalt anteilig.
  • Die Gastfamilie besteht aus mindestens zwei Personen und trägt Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rückführungsversicherung. Sie zahlt das Taschengeld auch, wenn das Au-pair krank ist.

In Deutschland kommt eine Besonderheit dazu: das RAL-Gütezeichen Au pair der Gütegemeinschaft Au pair e. V., dessen Mitgliedsagenturen von unabhängigen Auditoren geprüft werden. Daneben vertritt die Au-pair Society e. V. die deutschen Vermittler in den europäischen Gremien.

Was ein Au-pair nicht ist

  • Keine Haushaltshilfe. Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Aufgaben als begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben — Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten. Leichte Hausarbeit gehört also dazu, der Schwerpunkt bleibt aber bei den Kindern. Kranken- und Altenpflege ist ausdrücklich ausgenommen.
  • Kein Ersatz für Kita oder Schule. Die Stundengrenze reicht dafür nicht, und sie ist kein Vorschlag, sondern eine Grenze.
  • Keine günstige Angestellte. Wer nur rechnet, wird enttäuscht — und riskiert am Ende Ärger mit den Behörden.

Dazu gehört auch die unbequeme Seite: Wo der Gedanke nicht mehr getragen wird, verschwindet das Programm. Norwegen hat seines 2024 abgeschafft, weil Au-pairs zu oft als billige Haushaltshilfen eingesetzt wurden. In Irland und Großbritannien gelten Au-pairs als Angestellte mit Anspruch auf den Mindestlohn. Der Unterschied liegt nicht am Wort, sondern daran, wie eine Familie es lebt.

Was das für dich heißt

Als Au-pair: Du darfst erwarten, dass du ein eigenes Zimmer hast, am Familienleben teilnimmst, deine freien Tage bekommst und Zeit für deinen Sprachkurs. Wenn die Stunden schleichend mehr werden oder Aufgaben dazukommen, die nichts mit den Kindern zu tun haben, ist das kein Pech — es widerspricht der Grundlage eures Vertrags. Sprich es früh an, am besten bevor es sich festsetzt. Was in den Vertrag gehört, steht in unserem Ratgeber zum Au-pair-Vertrag.

Als Gastfamilie: Ihr bekommt keine Kinderbetreuung auf Abruf, sondern einen jungen Menschen, der bei euch lebt. Das kostet am Anfang Zeit — Erklären, Einarbeiten, Zuhören. Familien, bei denen es gut läuft, berichten fast immer dasselbe: Sie haben das Au-pair von Tag eins an behandelt wie ein Familienmitglied auf Zeit, nicht wie eine Lösung für ein Betreuungsproblem.

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