Au-Pair-Vertrag: Was muss drinstehen? Die Checkliste für Gastfamilien und Au-Pairs

AuPairMatch
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Ratgeber für Familien
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In einen Au-Pair-Vertrag gehören: Namen beider Seiten, Beginn und Dauer, Stunden pro Tag und Woche, freie Tage und Urlaub, Taschengeld, Zimmer und Verpflegung, Sprachkurs, Versicherung, Aufgaben und was passiert, wenn es nicht passt. Wo es ein amtliches Muster gibt, nehmt es.

Ein Au-Pair-Aufenthalt ist ein Kulturaustausch mit Kinderbetreuung, kein gewöhnlicher Job. Viele Absprachen bleiben deshalb mündlich, und nach ein paar Wochen gibt es Streit über Babysitting am Abend, den freien Samstag oder den Sprachkurs. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten: die Familie, die weiß, worauf sie sich verlassen kann, und das Au-Pair, das weit weg von zu Hause lebt und seine Rechte schwarz auf weiß braucht.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Punkte hineingehören, wie sie in Deutschland geregelt sind und wo andere Länder abweichen. Alle Zahlen stammen aus amtlichen Quellen, Stand September 2026. Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung, und AuPairMatch stellt keine Verträge aus.

Warum ein schriftlicher Vertrag?

Es gibt keinen europaweit einheitlichen Au-Pair-Vertrag. Der einzige internationale Rahmen ist das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung des Europarats von 1969 (ETS Nr. 68). In Kraft ist es heute in Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien. Es verlangt in Artikel 6 eine schriftliche Vereinbarung, abgeschlossen vor der Abreise oder spätestens in der ersten Woche des Aufenthalts.

Andere Länder regeln das national. Deutschland, Österreich und Frankreich haben einen amtlichen Mustervertrag, die Niederlande verlangen einen schriftlichen Vertrag. Auch wo nichts vorgeschrieben ist, lohnt sich Papier: Ihr redet vor der Anreise über alles, was später schwierig werden kann. Für Deutschland stellt die Bundesagentur für Arbeit einen kostenlosen Mustervertrag bereit; nutzt ihn als Grundlage.

Die Checkliste: Was in den Vertrag gehört

Quelle für die deutschen Werte: Merkblatt und Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit (PDF), dazu § 12 Beschäftigungsverordnung, Stand September 2026.

PunktWas hinein gehörtBeispiel Deutschland (Quelle)
VertragsparteienVollständige Namen, Anschriften, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit des Au-Pairs, Namen und Alter der Kindersiehe BA-Mustervertrag
Beginn und DauerAnreisetag, Beginn, Ende; ob eine Verlängerung möglich ist6 bis 12 Monate (BA)
StundenHöchstzahl pro Tag und Woche, dazu ein grober Wochenplan; Babysitting am Abend einrechnenhöchstens 6 Stunden am Tag, 30 in der Woche (BA)
Freie Tage und UrlaubWelche Tage frei sind, wie Urlaub beantragt wird, was bei Familienurlaub gilt1,5 freie Tage pro Woche, 20 Urlaubstage (BA)
TaschengeldBetrag, Zahltag, Zahlungsweg (Konto oder bar), was bei Krankheit oder Urlaub giltmindestens 280 € im Monat (BA)
Zimmer und VerpflegungEigenes Zimmer mit kurzer Beschreibung, Mahlzeiten mit der FamilieZimmer und Mahlzeiten konkret im Mustervertrag eintragen
SprachkursWelcher Kurs, zu welchen Zeiten, wer wie viel zahltFamilie beteiligt sich mit 70 € im Monat (BA)
VersicherungWelche Versicherungen, wer sie abschließt und bezahlt, ab wann sie geltenGastfamilie trägt die Kosten (BA)
AufgabenKinderbetreuung konkret beschreiben: Kinder, Wege, Zeiten; was ausdrücklich nicht dazugehörtKinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten im Zusammenhang mit den Kindern (BA)
HausregelnBesuch, Handy, Auto, Rauchen, Heimkommen am Abend; fair und für alle nachvollziehbarnicht gesetzlich geregelt, frei vereinbaren
Ende und WechselWie beide Seiten den Aufenthalt vorzeitig beenden, wer die Rückreise zahlt, wie ein Gespräch vorher abläuftlegt ihr im Vertrag fest; prüft, was der Mustervertrag dazu vorsieht
Unterschrift und SpracheDatum, Unterschrift beider Seiten, je ein Exemplar; eine Fassung in einer Sprache, die das Au-Pair verstehtvor der Anreise unterschreiben

Die heiklen Punkte genauer

Stunden: Schreibt nicht nur die Höchstzahl hinein, sondern einen Beispiel-Wochenplan. Rechnet auch Babysitting am Abend als Betreuungszeit ein. Wer die Grenzen pro Land nachlesen will: Au-Pair-Arbeitszeiten und freie Tage.

Aufgaben: Ein Au-Pair betreut Kinder, es ist keine Haushaltshilfe. Das deutsche Merkblatt erlaubt ausdrücklich nur „leichte Haushaltstätigkeiten im Zusammenhang mit den Kindern“, also etwa das Kinderzimmer mit aufräumen oder für die Kinder ein Pausenbrot machen. Großputz, Wäsche für die ganze Familie oder der Wocheneinkauf gehören nicht in den Vertrag.

Taschengeld: Legt Betrag, Zahltag und Zahlungsweg fest. Der Betrag ist von Land zu Land sehr verschieden, in manchen Ländern ist es ein Mindest-, in anderen ein Höchstbetrag. Die Übersicht findet ihr im Taschengeld-Ländervergleich.

Versicherung: Haltet fest, wer welche Versicherung abschließt und ab welchem Tag sie gilt, am besten mit Nachweis vor der Anreise. Was eine Gastfamilie in Deutschland braucht, steht im Ratgeber Au-Pair-Versicherung für Gastfamilien.

Hausregeln: Regeln zu Besuch, Auto oder spätem Heimkommen sind in Ordnung, solange sie für ein erwachsenes Mitglied der Familie fair sind. Besser als eine feste Uhrzeit: gegenseitig Bescheid geben, wann man zurück ist.

Wenn es nicht passt: Auch gute Vermittlungen können scheitern. Schreibt hinein, wie ein Ende abläuft: erst ein offenes Gespräch, dann eine Frist, die ihr gemeinsam festlegt, und wer die Rückreise zahlt. Schaut dafür, was das amtliche Muster eures Landes vorsieht, statt Fristen frei zu erfinden.

So unterschiedlich regeln es die Länder

Wer in ein anderes Land geht oder ein Au-Pair aus dem Ausland aufnimmt, braucht die Regeln des Ziellandes. Die folgende Übersicht stammt aus unseren amtlich recherchierten Länderdaten, Stand September 2026.

LandVertragStunden und freie TageTaschengeldQuelle
Deutschlandamtlicher Mustervertragmax. 6 h/Tag, 30 h/Woche, 1,5 freie Tage pro Wochemind. 280 €/Monat, 70 €/Monat für den SprachkursBundesagentur für Arbeit
Österreichamtlicher Mustervertragmax. 16,5 h/Woche, 1 freier Tag pro Wochemind. 551,10 €/Monat (ab 01.01.2026)AMS, Mustervertrag 2026
Frankreichamtliche Vereinbarung („convention“) vor der Abreise; Zimmer mind. 9 m² mit Fenstermax. 25 h/Woche, 1 freier Tag pro Woche, Sprachkurs Pflichtmind. 320 €/Monatservice-public.gouv.fr
Niederlandeschriftlicher Vertrag vorgeschrieben; Nicht-EU nur über eine vom IND anerkannte Agenturmax. 8 h/Tag, 30 h/Woche, 2 freie Tage pro Wochehöchstens 340 €/MonatIND, Rijksoverheid
Italienschriftlicher Vertrag (ETS 68)in der Regel max. 5 h/Tag, 1 ganzer freier Tag pro Woche, mind. 1 Sonntag im Monatfrei vereinbart, Höhe im VertragETS 68, Art. 6, 8, 9
Spanienschriftlicher Vertrag (ETS 68); kein Au-Pair-Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürgerin der Regel max. 5 h/Tag, 1 ganzer freier Tag pro Woche, mind. 1 Sonntag im Monatfrei vereinbart, Höhe im VertragETS 68, BOE

Für Italien und Spanien gilt außerdem Artikel 10 des Abkommens: Das Au-Pair muss krankenversichert sein. Spanien hat dazu erklärt, dass die Familie die Hälfte trägt. In den Niederlanden zahlt nach unseren Daten das Au-Pair die Versicherung, in Österreich und Frankreich läuft sie über die gesetzliche Sozialversicherung. Genau solche Unterschiede gehören ausdrücklich in den Vertrag.

Häufige Fehler: nur mündliche Absprachen; Babysitting am Abend nicht mitgezählt; Putzen oder Kochen für die ganze Familie als Aufgabe; kein Wort zum Sprachkurs; Versicherung erst nach der Anreise; Vertrag nur auf Deutsch, obwohl das Au-Pair ihn nicht versteht; keine Regel dazu, wie ein Aufenthalt vorzeitig endet.

Vor der Unterschrift geht ihr den Vertrag am besten gemeinsam durch, mit einem Beispiel-Wochenplan. Beide unterschreiben vor der Anreise, jede Seite behält ein Exemplar, der Versicherungsnachweis liegt gleich dabei.

AuPairMatch hilft beim Teil davor: Familienprofile zeigen Arbeitszeit, Taschengeld und Zimmer auf einen Blick, im Chat werden Nachrichten automatisch übersetzt, und nach dem Match könnt ihr euch per Video in der App kennenlernen und den Vertrag Punkt für Punkt besprechen. Den Vertrag selbst schließt ihr direkt miteinander, AuPairMatch ist keine Agentur und gibt keine Rechtsberatung. Einen kompakten Überblick für Eltern von Au-Pairs findet ihr im rechtlichen Eltern-Check.

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